Vorteile der Einbürgerung
- Gleichberechtigte Bürgerin/ gleichberechtigter Bürger in Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
- Das Recht zu wählen und gewählt zu werden.
- Freier Zugang zu allen Berufen.
- Gleichberechtigter Schutz in der sozialen Sicherung.
- Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union.
- Erleichterte Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme in anderen Ländern der Europäischen Union.
- Reise- und Visumserleichterungen für viele außereuropäische Staaten.
Voraussetzungen
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag. Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländer müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen. Das sind in der Regel die Eltern. Die zuständigen Einbürgerungsbehörden halten aber Antragsformulare bereit. Vor der Abgabe des Antrag empfiehlt es sich, ein Beratungsgespräch in der Behörde zu führen. Das spart Zeit und unnötige Rückfragen. Für die Einbürgerung fallen Gebühren an.
Testimonials
Kanat Akin
Ich habe mich für eine Einbürgerung entschieden, weil ich so die volle rechtliche Gleichstellung erhalte. Für mich hat die Einbürgerung nichts mit der Aufgabe meiner persönlichen Identität zu tun. Sie ist vielmehr ein Bekenntnis zu meiner neuen Heimat und der kulturellen Vielfalt, die unser Land so bereichert.
Projektumsetzung
Coburg Stadt und Land aktiv GmbH
Lauterer Straße 60, 96450 Coburg
in Zusammenarbeit mit Kanat Akin
(Jugendbeauftragter des Landkreises Coburg)
Förderung
Gefördert durch die Partnerschaften für Demokratie Coburg Stadt und Land aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.