Vorteile der Einbürgerung
Allgemein
Wie jeder Staat gewährt auch die Bundesrepublik Deutschland ihren Staatsangehörigen Vorteile, auf die sich Ausländer nicht ohne Weiteres berufen können. Zugleich stellt die Einbürgerung ein Bekenntnis zu Deutschland und seinen Werten dar. Wenn Sie dauerhaft hier leben, gibt es daher viele gute Gründe, sich einbürgern zu lassen:
- Sie werden gleichberechtigte Bürgerin/ gleichberechtigter Bürger in Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
- Sie haben das Recht zu wählen und gewählt zu werden (aktives und passives Wahlrecht bei Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlen).
- Sie haben freien Zugang zu allen Berufen.
- Sie genießen gleichberechtigten Schutz in allen Systemen der sozialen Sicherung.
- Sie genießen Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union.
- Sie haben die erleichterte Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme in anderen Ländern der Europäischen Union.
- Sie genießen Reise- und Visumserleichterungen für viele außereuropäische Staaten.
- Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis mehr und müssen wegen der Passausstellung nicht zu ausländischen Konsulaten oder Botschaften.
- Sie erhalten konsularischen Schutz im Ausland (für Doppelstaater gilt dies ggf. eingeschränkt, vor allem im Herkunftsland).
Für Unionsbürger
Im Hinblick auf das Ziel der fortschreitenden europäischen Integration hat der Bundesgesetzgeber eine spezielle Regelung getroffen: Bei der Einbürgerung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) wird generell nicht mehr zur Einbürgerungsvoraussetzung gemacht, dass zuvor dessen Staatsangehörigkeit aufgegeben wird (§ 12 Abs. 2 StAG).
Die Frage, ob mit der deutschen Einbürgerung die Staatsangehörigkeit des anderen Mitgliedstaates fortbesteht, hängt allein davon ab, ob dessen Recht dies zulässt. Derzeit ist dies nur noch bei wenigen Mitgliedstaaten nicht der Fall. Betroffene erhalten Auskünfte bei den jeweiligen Botschaften der EU-Staaten.
Staatsangehörige der Schweiz sind in diese Regelung einbezogen, so dass auch sie unter Fortbestehen des Schweizer Bürgerrechts eingebürgert werden können.
Projektumsetzung
Coburg Stadt und Land aktiv GmbH
Lauterer Straße 60, 96450 Coburg
in Zusammenarbeit mit Kanat Akin
(Jugendbeauftragter des Landkreises Coburg)
Förderung
Gefördert durch die Partnerschaften für Demokratie Coburg Stadt und Land aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.